Die Weiterbildung zur Praxisanleitung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der PflAPrV ist ein essenzieller Schritt für Fachkräfte im Gesundheitswesen, die eine verantwortungsvolle Rolle als Praxisanleiter anstreben. Dieses berufsbegleitende Programm an der SEINFELD School of Health richtet sich an Absolventen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von drei Jahren und einer staatlichen Anerkennung in Gesundheits- und Pflegeberufen.
Die Rolle des Praxisanleiters
Praxisanleiter sind als Experten der beruflichen Praxis unverzichtbar. Sie fungieren als essentielle Verbindung zwischen Ausbildungseinrichtungen und den praktischen Einsatzorten. Ihre Aufgabe ist von hoher Verantwortung geprägt und beinhaltet die Koordination sowie Weiterentwicklung der praktischen Ausbildung im Gesundheitswesen.
Abschlussgrad: Praxisanleitung § 4 Abs. 3 Satz 2 PflAPrV
Studienform: Präsenz und Blended Learning (berufsbegleitend)
Regelstudienzeit: 8 Monate
Studienbeginn: Sommersemester und Wintersemester
Studienvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung im Umfang von drei Jahren mit staatlicher Anerkennung
Anerkannte Ausbildungsberufe: Staatliche Anerkennung als: Gesundheits- und Krankenpfleger(in), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in), Altenpfleger(in), Heilerziehungspfleger(in), Pflegefachmann/ Pflegefachfrau
Studienumfang: 300 UE (Unterrichtseinheiten)
Prüfungsformen: Klausuren, Präsentationen, Seminararbeiten, Mündliche Prüfungen, Bachelorthesis
Perspektiven: Berufspädagoge(in) im Gesundheitswesen (verkürzt), Aufbauendes Bachelorstudium mit dem Schwerpunkt, Bachelor of Arts in Health Studies (Top-Up)
Kosten: 1.540 €
mehreren Teilnehmenden können wir auch zusätzliche Kurse vereinbaren
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmezeiten
Vollzeit: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Teilzeit: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr oder wahlweise 08:45 Uhr – 13:45 Uhr
Förderung
Abschluss und Wissenserhalt
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie eine Qualifikationsbescheinigung, die es Ihnen erlaubt, in den Berufen zu arbeiten.
Für die berufliche Ausübung der Tätigkeit als Betreuungsassistent:in ist nach §53b SGB XI eine jährliche, zweitägige Auffrischung vorgeschrieben.
Sie möchten gerne teilnehmen? Dann nehmen Sie gleich Kontakt zur einer unserer Niederlassungen in Ihrer Nähe auf und lassen Sie sich beraten!
Sie wünschen sich gerne weitere Informationen? Dann wählen Sie die jeweilige Weiterbildung aus, geben uns einige Informationen über Sie und senden Sie das Kontaktformular ab.
Telefon: 025922495534
E-mail: info@seinfeld-healthcare.de
Anschrift: Kurt-Schuhmacher-Str. 68 in 59379 Selm
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